Sanitätsdienst oder Sanitätswachdienst - Wir helfen dort, wo andere zuschauen
Bei der Genehmigung einer Veranstaltung kann es sein, dass der Veranstalter bestimmte Auflagen im Bereich des Sanitätsdiensts erfüllen muss. Die Anzahl des benötigten Fachpersonal (Sanitätshelfer, Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notärzte und sonstiges Fachpersonal) sowie Fahrzeuge (KTW, RTW, NAW, NEF und weitere Sonderfahrzeuge) hängt dabei unter anderem von dem zu erwartenden Gefahrenpotential ab.
Für die Beauflagung eines Sanitätsdiensts für eine Veranstaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
1. Veranstaltungen innerhalb der Stadt Fulda
Hier erfolgt die Beauflagung durch das Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
2. Veranstaltungen im Landkreis Fulda
Hier erfolgt die Beauflagung durch die zuständige Genehmigungsbehörde (meist das Ordnungsamt)
3. Spezielle Veranstaltungen
Bei bestimmten Veranstaltungen gibt es bereits durch Statuten oder Verordnungen festgelegte Anforderungen (z.B. Rallyeveranstaltungen)
4. Freie Entscheidung der Veranstalter
Erfolgt keine Beauflagung einer Veranstaltung mit einem Sanitätsdienst kann der Veranstalter trotzdem einen Sanitätsdienst anfordern. In einem persönlichen Gespräch mit uns wird dabei festgelegt, wie viel Personal und Fahrzeuge von unserer Seite aus notwendig sind.
Unsere Helfer (Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notärzte) sind zum Teil hauptamtlich im Rettungsdienst tätig, so dass Sie sicher sein können, dass Sie hervorragend ausgebildetes Personal für Ihren Sanitätsdienst erhalten.
Wenn Sie als Veranstalter zur Sicherung Ihrer Veranstaltung einen Sanitätsdienst benötigen oder haben möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Bereitschaft in Ihrer Nähe oder nutzen Sie das Kontaktformular.
